Pfiffig
Pressemeldungen wiederzugeben ist ja an sich eine langweilige Angelegenheit. Aber diese Nachricht aus den letzten Tagen fand ich so hübsch, dass ich sie eventuellen Hierlesern nicht vorenthalten will. Also: Die sächsische Stadt Coswig klagte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen einen sehr fleißigen, aber aufmüpfigen Burschen, der durch eifrige Bauarbeiten einen Graben blockierte und anstaute. Dadurch sah die Stadt die Entwässerung eines ihr wichtigen Gewerbegebietes beeinträchtigt. Alternativ zum vorhandenen, aber nun angestauten und nicht abflussfähigen Graben wäre nur ein künstlich angelegter Abfluss in Frage gekommen. Und dafür fehlten wohl die wasserrechtliche Genehmigung und auch die finanziellen Mittel. Daher wusste sich die Stadt nicht anders zu helfen, als gegen die Behinderung bzw. den Behindernden zu klagen. Probleme hätte es vermutlich mit der Zustellung der Klage gegeben und erst recht mit dem eventuellen Erscheinen des Beklagten vor Gericht - denn dieser ist ein Biber! Ganz, ganz schnell erhielt die Stadt nun eine wasserrechtliche Genehmigung und zog die Klage daraufhin zurück. Wie die Sache ganz genau weitergeht, weiß ich noch nicht. Aber ich hoffe mal, der Kollege Biber darf ungestört weiterbauen. Und muss auch künftig nicht vor Gericht erscheinen.
So ungefähr im Überblick nachzulesen hier.
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punctum - 1. Feb, 21:35
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